Situation erfassenAuswertungZusammenfassung

Klicken Sie hier Ihre familiäre Situation an.

Welche Personen leben in Ihrem Umfeld? Bitte geben Sie alle noch lebenden Personen an und treffen Sie die entsprechende Auswahl.

Die nachfolgende Berechnung für Ihre familiäre Situation findet ohne Berücksichtigung von etwaigen Ehe- und Erbverträgen statt.
= vorhandene Erben (rot markiert)Nächster Schritt

Gesetzliche Erbfolge (Verteilung, wenn kein Testament existiert)

Pflichtteile / frei verfügbare Quote

Individuelle Testament-Vorlage

Sie können hier kostenlos eine Testament-Vorlage erstellen und das Schweizer Rote Kreuz berücksichtigen. Dabei wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorschriften bzgl. Pflichtteil-Regelungen und alle Formvorschriften eingehalten werden.

1 Berücksichtigung Schweizerisches Rotes Kreuz

Bitte wählen Sie, wie Sie das Schweizerische Rote Kreuz in Ihrem Testament berücksichtigen möchten

Mit einem Vermächtnis/Legat können Sie die Aktivitäten des Schweizerischen Roten Kreuzes über Ihren Tod hinaus unterstützen.

Ein Quoten-Vermächtnis ist ein prozentualer Anteil aus dem Nachlassvermögen. Das Bar-Vermächtnis ist ein festgelegter Betrag.

In beiden Varianten gehört das Schweizerische Rote Kreuz nicht zum Kreis der Erbengemeinschaft. Aus Ihrem Nachlass erhält die Institution der von Ihnen zugewiesenen Anteil/Betrag, ohne dass die Pflichtteile der Erben verletzt werden.

Quoten-VermächtnisBar-Vermächtnis
Quoten-Vermächtnis: Sie weisen die prozentuale Quote im Abschnitt 4 Verteilung des Erbes zu.
Bar-Vermächtnis:

2 Erben mit Pflichtteilsanspruch

Es sind keine Pflichtteilserben vorhanden.

Ehepartner/in oder eingetragene Partnerschaft

Bitte präzisieren Sie.

Wie viele Kinder haben Sie?

Bitte erfassen Sie Ihre Kinder und ggf. deren Nachkommen.

Sie können über % Ihres Nachlasses frei verfügen und in Ihrem Testament ganz nach Ihrem Wunsch zusätzlich nahestehende Personen oder gemeinnützige Organisationen wie die Rega begünstigen.

Wichtig: Ändern sich Ihre Familienverhältnisse, können sich wieder andere gesetzliche Erbfolgen, Pflichtteile und freie Quoten ergeben. Daher sollten Sie regelmässig überprüfen, ob Ihr Testament noch aktuell ist. Wenn Sie kein Testament hinterlassen, bilden die gesetzlichen Erben eine Erbengemeinschaft und haben den gleichen Anspruch auf die einzelnen Nachlassgegenstände.

Die angegebenen Werte beziehen sich auf Ihr Nachlassvermögen. Das Nachlassvermögen setzt sich aus allen Aktiven und Passiven Ihres Vermögens zusammen. Bei Verheirateten wird nach dem Tod zuerst die güterrechtliche Auseinandersetzung durchgeführt – vor der erbrechtlichen Auseinandersetzung.

Ihre nächsten Schritte

  • Bestellen Sie unverbindlich unseren Testament-Ratgeber. Er umfasst viele praktische Hinweise und zeigt auf, wie Sie in einfachen Schritten ein Testament erstellen. (Bestellformular)
  • Für ein vertrauliches, persönliches Gespräch steht Ihnen Frau Corinne Arnold gerne zur Verfügung. (Kontaktformular)

Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.

Nicole Strausak
Telefon +41 41 511 21 13
nicole.strausak@moribono.com