Situation erfassenAuswertungZusammenfassungTestament-Vorlage

Klicken Sie hier Ihre familiäre Situation an.

Welche Personen leben in Ihrem Umfeld? Bitte geben Sie alle noch lebenden Personen an und treffen Sie die entsprechende Auswahl.

Die nachfolgende Berechnung für Ihre familiäre Situation findet ohne Berücksichtigung von etwaigen Ehe- und Erbverträgen statt.
= vorhandene Erben (grün markiert)Nächster Schritt

Gesetzliche Erbfolge (Verteilung, wenn kein Testament existiert)

Pflichtteile / frei verfügbare Quote

Individuelle Testament-Vorlage

Sie können hier kostenlos und in wenigen Schritten eine Testament-Vorlage erstellen und das Schweizerische Rote Kreuz berücksichtigen. Dabei wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorschriften bzgl. Pflichtteil-Regelungen und alle Formvorschriften eingehalten werden.

Schritt 1 - Berücksichtigung Schweizerisches Rotes Kreuz

Bitte wählen Sie, wie Sie das Schweizerische Rote Kreuz in Ihrem Testament berücksichtigen möchten

Mit einem Vermächtnis/Legat können Sie die Aktivitäten des Schweizerischen Roten Kreuzes über Ihren Tod hinaus unterstützen.

Mit einem Vermächtnis gehört das Schweizerische Rote Kreuz nicht zum Kreis der Erbengemeinschaft, was die Nachlass-Verteilung vereinfacht. Aus Ihrem Nachlass erhält die Institution der von Ihnen zugewiesenen Anteil/Betrag, ohne dass die Pflichtteile der Erben verletzt werden.

Bitte wählen Sie zwischen Quoten- oder Bar-Vermächtnis.

Das Quoten-Vermächtnis ist ein prozentualer Anteil aus dem Nachlassvermögen.

Quoten-Vermächtnis
Die prozentuale Quote können Sie im Schritt 4 Verteilung des Erbes zuweisen.

Das Bar-Vermächtnis ist ein festgelegter Betrag.

Bar-Vermächtnis

Schritt 2 - Erben mit Pflichtteilsanspruch

Es sind keine Pflichtteilserben vorhanden.

Ehepartner/in oder eingetragene Partnerschaft

Bitte präzisieren Sie.

Wie viele Kinder haben Sie?

Bitte erfassen Sie Ihre Kinder. Falls ein Kind bereits verstorben ist, aktivieren Sie rechts «verstorben» und halten etwaige Nachkommen fest, da diese die Erbenstellung des verstorbenen Kindes einnehmen.

Schritt 4 – Verteilung des Erbes

Wem soll ich meinen frei verfügbaren Erbteil vermachen? In unserem kostenlosen Ratgeber erfahren Sie mehr, was Sie in einem Testament alles festhalten können. Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Vorsorge ist unsere Beratungsstelle für Sie da.

Liegt Ihnen das Wohl von älteren, bedürftigen Menschen im Kanton Zug ebenso am Herzen wie Ihre lieben Angehörigen? Möchten Sie einen Teil Ihres Vermächtnisses allenfalls der Pro Senectute Kanton Zug weitergeben? Dann nehmen wir uns gerne Zeit, in einem persönlichen Gespräch ihre Wünsche und Ideen umzusetzen. Wenden Sie sich unverbindlich und vertraulich an unseren Geschäftsleiter.

Martin Kolb
Geschäftsleitung
Telefon Tel +41 41 727 50 51
martin.kolb@zg.prosenectute.ch
www.zg.prosenectute.ch

Pro Senectute Kanton Zug verpflichtet sich, Ihren letzten Willen vertraulich abzuwickeln. Wir übernehmen die Garantie, dass Ihr Nachlass jenem Zweck zugutekommt, den Sie in Ihrem Testament festhalten.

Melden Sie sich auch, wenn Sie Unklarheiten haben. Gerne beantworten wir Ihre offenen Fragen. Ein Beratungsgespräch ist unentgeltlichen, diskret und unverbindlichen.

Zusammenfassung

Hier erhalten Sie das Ergebnis Ihrer Nachlasssituation.
Sie können das PDF für die nächsten Schritte abspeichern oder ausdrucken.

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Gerne können Sie mir folgende Informationen per E-Mail zukommen lassen:

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Ihre Pro Senectute Kanton Zug

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Martin Kolb
Geschäftsleitung
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martin.kolb@zg.prosenectute.ch