Klicken Sie nachfolgend Ihre familiäre Situation an. Welche Personen leben in Ihrem Umfeld? Bitte wählen Sie alle noch lebenden Personen mit einer familiären Bindung aus. Die nachfolgende Berechnung für Ihre persönlichen Situation findet ohne Berücksichtigung von etwaigen Ehe- und Erbverträgen statt und erfolgt ausschliesslich basierend auf dem Schweizer Recht.
= Wenn Sie mit der Maus über dieses Symbol fahren, finden Sie jeweils ergänzende Hinweise.
Gesetzliche Erbfolge
Pflichtteile / frei verfügbare Quote
Die Verteilung gemäss gesetzlicher Erbfolge tritt ein, wenn Sie kein Testament verfasst haben. Für die Abbildung Ihres eigenen Willens benötigt es ein Testament. Aufgrund Ihrer Angaben zur familiären Konstellation können Sie in einem Testament über xxx% frei verfügen.
In den nachfolgenden Schritten geben Sie alle wichtigen Informationen ein, so dass Sie im Anschluss eine individuelle Testament-Vorlage als PDF ausdrucken können.
= Wenn Sie mit der Maus über dieses Symbol fahren, finden Sie jeweils ergänzende Hinweise.
Daten und Datenschutz: Die eingegebenen Angaben werden lediglich zwischengespeichert in der Schritt-Abfolge für die Erstellung der Testament-Vorlage. Mit Beenden des Konfigurators werden alle Eingaben unwiderruflich gelöscht. Es werden keine Eingaben permanent gespeichert.
Bitte wählen Sie die zutreffende Option
Wieviele Kinder haben Sie?
In Ihrer familiären Konstellation sind keine Erben mit Pflichtteilsanspruch vorhanden.
Sie sind daher ganz frei und können Ihr Erbe ganz nach Ihrem Willen in den nächsten Schritten verteilen.
Sie können weitere Personen, denen kein Pflichtteil zusteht sowie Ihnen verbundene Institutionen erfassen, denen Sie einen Anteil der frei verfügbaren Quote Ihres Nachlassvermögens zuteilen möchten. Diese Personen/Institutionen gehören damit wie die Pflichtteils-Erben zur sogenannten ErbengemeinschaftDie Erbengemeinschaft entsteht laut Gesetz automatisch mit dem Tod des Erblassers, wenn er nicht nur einen, sondern mehrere Erben hinterlässt. Zur Erbengemeinschaft gehören alle gesetzlichen sowie die vom Erblasser eingesetzten Erben, nicht aber Personen oder Institutionen, denen der Erblasser in seinem Testament ein Vermächtnis zugesprochen hat. Die Erbengemeinschaft bleibt solange bestehen, bis der Nachlass aufgeteilt wurde. Die Erbengemeinschaft hat Einblick in alle Unterlagen – Vermächtnisnehmer nicht..
Wählen Sie hier Personen, die Sie gerne berücksichtigen möchten.
Ergänzen Sie hier gemeinnützige Institutionen, die Sie gerne berücksichtigen möchten:
Mit einem Vermächtnis (auch Legat genannt) können Sie weitere Menschen und Institutionen begünstigen, ohne dass diese zur ErbengemeinschaftDie Erbengemeinschaft entsteht laut Gesetz automatisch mit dem Tod des Erblassers, wenn er nicht nur einen, sondern mehrere Erben hinterlässt. Zur Erbengemeinschaft gehören alle gesetzlichen sowie die vom Erblasser eingesetzten Erben, nicht aber Personen oder Institutionen, denen der Erblasser in seinem Testament ein Vermächtnis zugesprochen hat. Die Erbengemeinschaft bleibt solange bestehen, bis der Nachlass aufgeteilt wurde. Die Erbengemeinschaft hat Einblick in alle Unterlagen – Vermächtnisnehmer nicht. gehören. Die Höhe des Vermächtnisses/Legates darf dabei den Pflichtteil der gesetzlichen Erben nicht verletzten. Sie können auch einem bereits erfassten Erben zusätzlich ein Vermächtnis vermachen.
Bei einem Vermächtnis haben Sie 3 Möglichkeiten. Sie können Personen/Institutionen …
… einen prozentualen Anteil Ihres Nachlasses vermachen (sogenanntes Quoten-Vermächtnis).
Oder einen Sachgegenstand (z. B. Auto, Möbel, Schmuck etc.).
Oder einen Geldwert (z. B. CHF 5'000).
Wählen Sie hier Personen, die Sie gerne berücksichtigen möchten.
Ergänzen Sie hier gemeinnützige Institutionen, die Sie gerne berücksichtigen möchten:
Bitte verteilen Sie hier die frei verfügbare Quote an die ausgewählten Personen und Institutionen. Die Summe der Prozentwerte soll 100% ergeben. Mehr als 100% kann nicht vergeben werden. Sie können dazu die Regler verwenden oder den gewünschten Prozentsatz links im Feld eingeben.
So machen Sie weiter:
01. Testament-Vorlage herunterladen und ggf. ausdrucken
02. Testament-Vorlage handschriftlich abschreiben
03. Hinterlegen Sie das Testament in Ihren eigenen vier Wänden, gegebenenfalls bei einer zuständigen Stelle Ihrer Wohngemeinde oder bei einem Notariat.
Raphael Herzog
Geschäftsführer
Telefonnr. 071 626 10 88 (direkt)
raphael.herzog@pstg.ch
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.Fenster schliessen
Achtung: Ihre freie Quote ist nicht vollständig verteilt. Um die freie Quote vollständig zu verteilen, ziehen Sie die Regler soweit nach rechts wie möglich.