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Erfassen Sie hier eine Übersicht über Ihre persönliche Situation

Klicken Sie nachfolgend Ihre familiäre Situation an. Welche Personen leben in Ihrem Umfeld? Bitte wählen Sie alle noch lebenden Personen mit einer familiären Bindung aus. Die nachfolgende Berechnung für Ihre persönlichen Situation findet ohne Berücksichtigung von etwaigen Ehe- und Erbverträgen statt und erfolgt ausschliesslich basierend auf dem Schweizer Recht.
= Wenn Sie mit der Maus über dieses Symbol fahren, finden Sie jeweils ergänzende Hinweise.

Wählen Sie alle lebenden Personen:
Familiäre Zuordnung

Übersicht Verteilung gemäss Schweizer Erbrecht

Ihre Auswahl (lebende Personen):
Familiäre Zuordnung

Ohne Testament

Gesetzliche Erbfolge

Mit Testament

Pflichtteile / frei verfügbare Quote

Erstellen Sie jetzt in 4 Schritten Ihre persönliche Testament-Vorlage mit allen wichtigen InformationenSie können hier kostenlos und in wenigen Schritten eine Testament-Vorlage erstellen und Pro Senectute Thurgau berücksichtigen. Dabei wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorschriften bzgl. Pflichtteil-Regelungen und alle Formvorschriften eingehalten werden.

Die Verteilung gemäss gesetzlicher Erbfolge tritt ein, wenn Sie kein Testament verfasst haben. Für die Abbildung Ihres eigenen Willens benötigt es ein Testament. Aufgrund Ihrer Angaben zur familiären Konstellation können Sie in einem Testament über xxx% frei verfügen.

In den nachfolgenden Schritten geben Sie alle wichtigen Informationen ein, so dass Sie im Anschluss eine individuelle Testament-Vorlage als PDF ausdrucken können.

= Wenn Sie mit der Maus über dieses Symbol fahren, finden Sie jeweils ergänzende Hinweise.

Daten und Datenschutz: Die eingegebenen Angaben werden lediglich zwischengespeichert in der Schritt-Abfolge für die Erstellung der Testament-Vorlage. Mit Beenden des Konfigurators werden alle Eingaben unwiderruflich gelöscht. Es werden keine Eingaben permanent gespeichert.

Diese Schritte durchlaufen Sie hier:

  • 01.Berücksichtigung der Pflichtteilserben (falls vorhanden)
  • 02.Erfassen von weiteren Erben
  • 03.Erfassen von Vermächtnisnehmern
  • 04.Verteilen der frei verfügbaren Anteile
Schritt 1/4

Ermittlung der Personen mit Pflichtteilsanspruch

Ehepartner/in oder eingetragene Partnerschaft (verheiratete Paare)

Bitte wählen Sie die zutreffende Option

Kinder
Bitte erfassen Sie Ihre Kinder. Falls ein Kind bereits verstorben ist, aktivieren Sie rechts «verstorben» und halten etwaige Nachkommen fest, da diese die Erbenstellung des verstorbenen Kindes einnehmen.

Wieviele Kinder haben Sie?

In Ihrer familiären Konstellation sind keine Erben mit Pflichtteilsanspruch vorhanden.
Sie sind daher ganz frei und können Ihr Erbe ganz nach Ihrem Willen in den nächsten Schritten verteilen.

Schritt 2/4

Erfassen Sie hier weitere Erben

Ergänzen Sie hier gemeinnützige Institutionen, die Sie gerne berücksichtigen möchten:

Schritt 3/4

Erfassen Sie hier Vermächtnisnehmer

Mit einem Vermächtnis (auch Legat genannt) können Sie weitere Menschen und Institutionen begünstigen, ohne dass diese zur ErbengemeinschaftDie Erbengemeinschaft entsteht laut Gesetz automatisch mit dem Tod des Erblassers, wenn er nicht nur einen, sondern mehrere Erben hinterlässt. Zur Erbengemeinschaft gehören alle gesetzlichen sowie die vom Erblasser eingesetzten Erben, nicht aber Personen oder Institutionen, denen der Erblasser in seinem Testament ein Vermächtnis zugesprochen hat. Die Erbengemeinschaft bleibt solange bestehen, bis der Nachlass aufgeteilt wurde. Die Erbengemeinschaft hat Einblick in alle Unterlagen – Vermächtnisnehmer nicht. gehören. Die Höhe des Vermächtnisses/Legates darf dabei den Pflichtteil der gesetzlichen Erben nicht verletzten. Sie können auch einem bereits erfassten Erben zusätzlich ein Vermächtnis vermachen.

Bei einem Vermächtnis haben Sie 3 Möglichkeiten. Sie können Personen/Institutionen …

… einen prozentualen Anteil Ihres Nachlasses vermachen (sogenanntes Quoten-Vermächtnis).

Oder einen Sachgegenstand (z. B. Auto, Möbel, Schmuck etc.).

Oder einen Geldwert (z. B. CHF 5'000).

Ergänzen Sie hier gemeinnützige Institutionen, die Sie gerne berücksichtigen möchten:

Schritt 4/4

Schritt 4 – Verteilung des Erbes

Bitte verteilen Sie hier die frei verfügbare Quote an die ausgewählten Personen und Institutionen. Die Summe der Prozentwerte soll 100% ergeben. Mehr als 100% kann nicht vergeben werden. Sie können dazu die Regler verwenden oder den gewünschten Prozentsatz links im Feld eingeben.

Ihre Testament-Vorlage wurde erfolgreich erstellt.

So machen Sie weiter:

01. Testament-Vorlage herunterladen und ggf. ausdrucken

02. Testament-Vorlage handschriftlich abschreiben

03. Hinterlegen Sie das Testament in Ihren eigenen vier Wänden, gegebenenfalls bei einer zuständigen Stelle Ihrer Wohngemeinde oder bei einem Notariat.

Wünschen Sie weiterführende Informationen oder möchten uns etwas mitteilen?

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Raphael Herzog
Geschäftsführer
Telefonnr. 071 626 10 88 (direkt)
raphael.herzog@pstg.ch