Situation erfassenAuswertungZusammenfassung

Klicken Sie hier Ihre familiäre Situation an.

Welche Personen leben in Ihrem Umfeld? Bitte geben Sie alle noch lebenden Personen an und treffen Sie die entsprechende Auswahl.

Die nachfolgende Berechnung für Ihre familiäre Situation findet ohne Berücksichtigung von etwaigen Ehe- und Erbverträgen statt.
= vorhandene Erben (grün markiert)Nächster Schritt

Gesetzliche Erbfolge (Verteilung, wenn kein Testament existiert)

Pflichtteile / frei verfügbare Quote

Individuelle Testament-Vorlage

Sie können hier kostenlos eine Testament-Vorlage erstellen und das Schweizer Rote Kreuz berücksichtigen. Dabei wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorschriften bzgl. Pflichtteil-Regelungen und alle Formvorschriften eingehalten werden.

1 Berücksichtigung Schweizerisches Rotes Kreuz

Bitte wählen Sie, wie Sie das Schweizerische Rote Kreuz in Ihrem Testament berücksichtigen möchten

Mit einem Vermächtnis/Legat können Sie die Aktivitäten des Schweizerischen Roten Kreuzes über Ihren Tod hinaus unterstützen.

Ein Quoten-Vermächtnis ist ein prozentualer Anteil aus dem Nachlassvermögen. Das Bar-Vermächtnis ist ein festgelegter Betrag.

In beiden Varianten gehört das Schweizerische Rote Kreuz nicht zum Kreis der Erbengemeinschaft. Aus Ihrem Nachlass erhält die Institution der von Ihnen zugewiesenen Anteil/Betrag, ohne dass die Pflichtteile der Erben verletzt werden.

Quoten-VermächtnisBar-Vermächtnis
Quoten-Vermächtnis: Sie weisen die prozentuale Quote im Abschnitt 4 Verteilung des Erbes zu.
Bar-Vermächtnis:

2 Erben mit Pflichtteilsanspruch

Es sind keine Pflichtteilserben vorhanden.

Ehepartner/in oder eingetragene Partnerschaft

Bitte präzisieren Sie.

Wie viele Kinder haben Sie?

Bitte erfassen Sie Ihre Kinder und ggf. deren Nachkommen.

In einem Testament halten Sie fest, wem Sie Ihren frei verfügbaren Erbteil vermachen. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Webseite.

Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Vorsorge sind unsere Beratungsstellen im Kanton Solothurn für Sie da.

Möchten Sie, dass Ihr Nachlass neben Ihren Liebsten auch älteren Menschen im Kanton Solothurn zugutekommt und Pro Senectute Kanton Solothurn in Ihrem Testament berücksichtigen? Dann stehen wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Wenden Sie sich vertraulich und unverbindlich an:

Ruth Bur Aschwanden
Stv. Geschäftsführerin
Telefon 032 626 59 58
ruth.bur@so.prosenectute.ch

Pro Senectute Solothurn verpflichtet sich zu einem vertraulichen Umgang mit Ihrem letzten Willen. Wir garantieren, dass Ihr Nachlass jenem Zweck zugutekommt, den Sie in Ihrem Testament festhalten.

Melden Sie sich auch bei uns, wenn Sie Fragen oder Unklarheiten haben. Gerne beantworten wir Ihre offenen Fragen in einem unentgeltlichen, unverbindlichen und diskreten Beratungsgespräch.

Zusammenfassung

Hier erhalten Sie das Ergebnis Ihrer Nachlasssituation. Sie können das PDF für die nächsten Schritte abspeichern oder ausdrucken.

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Gerne können Sie mir folgende Informationen per E-Mail zukommen lassen:

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Gerne werden wir Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen.

Ihre Pro Senectute

Wir steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Pro Senectute Kanton Solothurn
Telefon 032 626 59 59
info@so.prosenectute.ch