Klicken Sie hier Ihre familiäre Situation an.
Welche Personen leben in Ihrem Umfeld? Bitte geben Sie alle noch lebenden Personen an und treffen Sie die entsprechende Auswahl.
Die Verteilung gemäss gesetzlicher Erbfolge (linke Spalte in der Auswertung) tritt ein, wenn Sie kein Testament verfasst haben. Wenn Sie Ihren eigenen Willen abbilden wollen, benötigt es ein Testament. Gemäss Ihren Angaben zur familiären Konstellation können Sie in einem Testament über xxx% frei verfügen. Sie können die nachfolgenden 4 Schritte durchlaufen und erhalten im Anschluss eine individuelle Testament-Vorlage als PDF zum Ausdrucken. Ihre Angaben werden nicht gespeichert.
Mouse Over Symbol: Wenn Sie mit der Maus auf das Symbol fahren finden Sie jeweils ergänzende Hinweise.
Bitte wählen Sie, wie Sie IHRE NGO in Ihrem Testament berücksichtigen möchten. Sie können ein Quoten- oder Bar-Vermächtnis oder auch beides gleichzeitig festlegen.Mit einem Vermächtnis/Legat können Sie die Aktivitäten IHRER NGO über Ihren Tod hinaus unterstützen. Mit einem Vermächtnis gehört IHRE NGO nicht zum Kreis der Erbengemeinschaft, was die Nachlass-Verteilung vereinfacht. Aus Ihrem Nachlass erhält die Institution der von Ihnen zugewiesenen Anteil/Betrag, ohne dass die Pflichtteile der Erben verletzt werden.
Das Quoten-Vermächtnis ist ein prozentualer Anteil aus dem Nachlassvermögen.Wenn Sie auf Quoten-Vermächtnis klicken, wird dieses aktiviert und dunkel violett dargestellt. Die gewünschte Quote können Sie im Schritt 4 zuweisen.
Quoten-VermächtnisIn Ihrer familiären Konstellation sind keine Erben mit Pflichtteilsanspruch vorhanden.
Sie sind daher ganz frei und können Ihr Erbe ganz nach Ihrem Willen in den nächsten Schritten verteilen.
Bitte präzisieren Sie.
Bitte erfassen Sie Ihre Kinder. Falls ein Kind bereits verstorben ist, aktivieren Sie rechts «verstorben» und halten etwaige Nachkommen fest, da diese die Erbenstellung des verstorbenen Kindes einnehmen.
Bitte verteilen Sie hier die frei verfügbare Quote an die ausgewählten Personen und IHRE NGO. Die Summe der Prozentwerte soll 100% ergeben. Mehr als 100% kann nicht vergeben werden.
Sie können dazu die Regler verwenden oder den gewünschten Prozentsatz rechts im Feld eingeben.
In einem Testament halten Sie fest, wem Sie Ihren frei verfügbaren Erbteil vermachen. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Webseite.
Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Vorsorge sind unsere Beratungsstellen im Kanton Solothurn für Sie da.
Möchten Sie, dass Ihr Nachlass neben Ihren Liebsten auch älteren Menschen im Kanton Solothurn zugutekommt und Pro Senectute Kanton Solothurn in Ihrem Testament berücksichtigen? Dann stehen wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Wenden Sie sich vertraulich und unverbindlich an:
Ruth Bur Aschwanden
Stv. Geschäftsführerin
Telefon 032 626 59 58
ruth.bur@so.prosenectute.ch
Pro Senectute Solothurn verpflichtet sich zu einem vertraulichen Umgang mit Ihrem letzten Willen. Wir garantieren, dass Ihr Nachlass jenem Zweck zugutekommt, den Sie in Ihrem Testament festhalten.
Melden Sie sich auch bei uns, wenn Sie Fragen oder Unklarheiten haben. Gerne beantworten wir Ihre offenen Fragen in einem unentgeltlichen, unverbindlichen und diskreten Beratungsgespräch.
Hier erhalten Sie das Ergebnis Ihrer Nachlasssituation. Sie können das PDF für die nächsten Schritte abspeichern oder ausdrucken.
Gerne können Sie mir folgende Informationen per E-Mail zukommen lassen:
Herzlichen Dank für Ihre Mitteilung an uns.
Gerne werden wir Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen.
Ihre Pro Senectute
Wir steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Pro Senectute Kanton Solothurn
Telefon 032 626 59 59
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